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(02 61) 8 76 77 95 mail@mediwork.de

Ein Plus an Sicherheit

Ihr leistungsstarker Partner

Ihr leistungsstarker Partner

… mit langjähriger Erfahrung als überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienstleister in ganz Deutschland.

Wir bieten maßgeschneiderte Betreuungslösungen für jedes Unternehmen:

  • Sie benötigen eine kostengünstige Komplettbetreuung?
  • Ihnen fehlt ein kompetenter Betriebsmediziner?

Kein Problem!

Wir passen das Leistungsspektrum Ihren Bedürfnissen an.

Bei unserer Arbeit verstehen wir uns als Partner und Berater Ihres Unternehmens – nicht als Kontrolleure. Besonderen Wert legen wir auf praxisorientierte Vorgehensweisen und Lösungen. Dabei verlieren wir die wirtschaftlichen Aspekte nie aus den Augen.

Unser Kundenstamm umfasst Handwerksbetriebe, Klein- und mittelständische Unternehmen, sowie namhafte Filialisten in unterschiedlichen Branchen.

Unsere Betreuung erfolgt direkt in Ihrem Unternehmen. Auch die meisten betriebsärztlichen Untersuchungen können wir vor Ort durchführen, so dass lange Ausfallzeiten (durch Anfahrt etc.) der Mitarbeiter vermieden werden.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Wir unterbreiten Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot.

Leistungen

Als bundesweit tätiger Dienstleister bieten wir Ihnen Arbeits- und Gesundheitsschutz aus einer Hand.

Unternehmen, die uns mit der Betreuung mehrerer Bereiche betrauen, profitieren von Synergieeffekten:

Sie erhalten für alle Fachgebiete den gleichen Ansprechpartner. So wird gewährleistet, dass die Vorgehensweise in allen Bereichen optimal aufeinander abgestimmt ist.

Arbeitssicherheit

„Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht!“

Ein Unternehmen zu führen heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern. Deswegen konzentrieren sich heute viele Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen und beauftragen Dienstleister, z.B. für Lohnbuchhaltung, Datenverarbeitung, Entwicklungs- oder Konstruktionsarbeiten. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit gewinnt die Beratung durch unabhängige Experten immer mehr an Bedeutung.

Eines der wichtigsten Ziele moderner Unternehmens-führung ist die langfristige Beschäftigung von gut ausgebildetem, engagierten Personal. Das erreicht man mit einem Betriebsklima, welches von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist.

Dazu gehört es auch, für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen und die Bedürfnisse von Mitarbeitern bei der Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen - mit einem gut organisierten Arbeitsschutz.

Was ist vorgeschrieben?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Das Leistungsspektrum des Bereiches Technik umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.

Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi).

Unsere Leistungen im Überblick

Wir untersuchen

  • die Arbeitnehmer und beurteilen ihre gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes

 

Wir prüfen

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind

 

Wir helfen

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen

 

Wir beraten

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematik
  • bei Impfberatung und -durchführung vor beruflichen Auslandsaufenthalten

 

Wir leisten

alle Untersuchungen und Aufgaben nach §3AsiG und auch nach anderen Rechtsnormen, z.B. Untersuchungen nach

  • den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Arbeitsmedizin

Was ist Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (WHO).

Mittels moderner naturwissenschaftlich fundierter Methoden werden die geistigen und körperlichen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt erforscht.

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefinden des Arbeitnehmers in seinem Beruf, der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht, dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitlichen Gefahren durch seine Tätigkeit, der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.

Was ist vorgeschrieben?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Zur Ausübung der Tätigkeit als Betriebsarzt ist nicht jeder Arzt berechtigt. Zugelassen sind nur „Fachärzte für Arbeitsmedizin“ oder Ärzte, die über die Zusatzqualifikation „Betriebsmedizin“ verfügen.

Als Richtlinien für die Untersuchung der Mitarbeiter dienen die so genannten berufsgenossenschaftlichen Grundsätze („G-Untersuchungen“; G20, G37 etc.).

Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben der Betriebsärzte.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir untersuchen

  • die Arbeitnehmer und beurteilen ihre gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes

 

Wir prüfen

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind

 

Wir helfen

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen

 

Wir beraten

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematik
  • bei Impfberatung und -durchführung vor beruflichen Auslandsaufenthalten

 

Wir leisten

alle Untersuchungen und Aufgaben nach §3AsiG und auch nach anderen Rechtsnormen, z.B. Untersuchungen nach

  • den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Staplerschulung

Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen

Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich der so genannte „Staplerschein“.

Er ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Mitarbeiter im Unternehmen Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler) steuern dürfen.

Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Vorschrift 68 sowie DGUV Grundsatz 308-001. Unsere Ausbilder sind von der Berufsgenossenschaft anerkannt und berechtigt die entsprechenden Dokumente auszustellen.

Um den Aufwand für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten, führen wir die Schulungen direkt vor Ort durch. Dadurch werden der Praxisbezug und die Berücksichtigung unternehmens-spezifischer Gegebenheiten optimal gewährleistet.

Kunden die uns mit dem Bereich Arbeitssicherheit beauftragt haben erhalten die Ausbildung kostenfrei. Auch die, von der Berufsgenossenschaft empfohlene Vorsorgeuntersuchung G25 („Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) kann durch uns vor Ort durchgeführt werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ausbildung vor Ort
  • flexible Termine (auch Abends und am Wochenende)
  • hoher Praxisbezug
  • langjährige Erfahrung unserer Ausbilder
  • Vorsorgeuntersuchung G25 möglich
  • für unsere Kunden kostenfrei

Arbeitssicherheit

„Arbeitsschutz ist Unternehmerpflicht!“

Ein Unternehmen zu führen heißt Verantwortung für Betrieb und Mitarbeiter zu tragen. Nur mit zukunftsweisenden, wirtschaftlichen Entscheidungen lässt sich der Fortbestand eines Unternehmens langfristig sichern. Deswegen konzentrieren sich heute viele Unternehmen auf ihre Kernkompetenzen und beauftragen Dienstleister, z.B. für Lohnbuchhaltung, Datenverarbeitung, Entwicklungs- oder Konstruktionsarbeiten. Auch in Fragen der Arbeitssicherheit gewinnt die Beratung durch unabhängige Experten immer mehr an Bedeutung.

Eines der wichtigsten Ziele moderner Unternehmens-führung ist die langfristige Beschäftigung von gut ausgebildetem, engagierten Personal. Das erreicht man mit einem Betriebsklima, welches von gegenseitiger Wertschätzung geprägt ist.

Dazu gehört es auch, für die Sicherheit der Beschäftigten zu sorgen und die Bedürfnisse von Mitarbeitern bei der Gestaltung der Arbeit zu berücksichtigen - mit einem gut organisierten Arbeitsschutz.

Was ist vorgeschrieben?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Fachkräfte für Arbeitssicherheit zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Damit soll gewährleistet werden, dass Vorschriften zum Arbeitsschutz und zur Unfallverhütung richtig angewandt werden und die ergriffenen Maßnahmen einen möglichst hohen Wirkungsgrad erreichen.

Das Leistungsspektrum des Bereiches Technik umfasst die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und der Unfallverhütung.

Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit (FaSi).

Unsere Leistungen im Überblick

Wir untersuchen

  • die Arbeitnehmer und beurteilen ihre gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes

 

Wir prüfen

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind

 

Wir helfen

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen

 

Wir beraten

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematik
  • bei Impfberatung und -durchführung vor beruflichen Auslandsaufenthalten

 

Wir leisten

alle Untersuchungen und Aufgaben nach §3AsiG und auch nach anderen Rechtsnormen, z.B. Untersuchungen nach

  • den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz

Arbeitsmedizin

Was ist Arbeitsmedizin?

Die Arbeitsmedizin befasst sich mit den Wechselbeziehungen zwischen Arbeit und Beruf einerseits sowie dem Menschen, seiner Gesundheit und seinen Krankheiten andererseits (WHO).

Mittels moderner naturwissenschaftlich fundierter Methoden werden die geistigen und körperlichen Reaktionen des Menschen auf Arbeit und Arbeitsumwelt erforscht.

Die Ziele der Arbeitsmedizin liegen in der Förderung und Aufrechterhaltung des geistigen, sozialen und körperlichen Wohlbefinden des Arbeitnehmers in seinem Beruf, der Zuführung des einzelnen Arbeitnehmers zu einer Beschäftigung, die seinen geistigen und körperlichen Fähigkeiten entspricht, dem Schutz des Arbeitnehmers vor gesundheitlichen Gefahren durch seine Tätigkeit, der möglichst frühzeitigen Erkennung und sachkundigen Beratung berufsbedingter Erkrankungen, um diese einer fachgerechten Behandlung zuzuführen.

Die rechtliche Verantwortung für den Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz liegt beim Arbeitgeber, der bei der Erfüllung dieser Aufgabe sowohl berufsgenossenschaftliche als auch staatliche Vorschriften zu beachten hat. So bewegen sich die Durchführung, die Organisation und die Verantwortlichkeit für arbeitsmedizinische Vorsorge in einer Wechselbeziehung zwischen Unternehmer, Arzt, Berufsgenossenschaft, Mitarbeiter und staatlichen Stellen.

Was ist vorgeschrieben?

Europaweite Mindestvorschriften sind im Arbeitsschutzgesetz von 1996 festgeschrieben. Es überträgt dem Arbeitgeber zwar die Verantwortung, lässt ihm aber gleichzeitig viel Freiraum für individuelle Arbeitsschutzmaßnahmen bei speziellen betrieblichen Situationen.

Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) hat der Arbeitgeber Betriebsärzte zu bestellen, die ihn beim Arbeitsschutz und bei der Unfallverhütung beraten und unterstützen.

Zur Ausübung der Tätigkeit als Betriebsarzt ist nicht jeder Arzt berechtigt. Zugelassen sind nur „Fachärzte für Arbeitsmedizin“ oder Ärzte, die über die Zusatzqualifikation „Betriebsmedizin“ verfügen.

Als Richtlinien für die Untersuchung der Mitarbeiter dienen die so genannten berufsgenossenschaftlichen Grundsätze („G-Untersuchungen“; G20, G37 etc.).

Erfahren Sie hier mehr über die Aufgaben der Betriebsärzte.

Unsere Leistungen im Überblick

Wir untersuchen

  • die Arbeitnehmer und beurteilen ihre gesundheitliche Eignung im Hinblick auf die Anforderungen des Arbeitsplatzes

 

Wir prüfen

  • ob und welche Ursachen für arbeitsbedingte Erkrankungen oder Unfälle bestehen
  • ob an Arbeitsplätzen gesundheitsgefährdende Arbeitsumwelteinflüsse vorliegen
  • ob Arbeitsplätze ergonomisch angepasst sind

 

Wir helfen

  • bei der Aufklärung über Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz
  • bei der Beseitigung von gesundheitsgefährdenden Mängeln am Arbeitsplatz
  • bei der Durchführung von Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsmaßnahmen

 

Wir beraten

  • bei der Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, sozialen und sanitären Einrichtungen
  • bei der Beschaffung von technischen Arbeitsmitteln und der Einführung neuer Verfahren und Arbeitsstoffe
  • bei der Auswahl und Erprobung von persönlichen Schutzausrüstungen
  • bei der Organisation der Ersten Hilfe im Betrieb
  • beim Einsatz von chronisch Kranken, Schwerbehinderten und bei der Wiedereingliederung von Unfallverletzten
  • bei Suchtproblematik
  • bei Impfberatung und -durchführung vor beruflichen Auslandsaufenthalten

 

Wir leisten

alle Untersuchungen und Aufgaben nach §3AsiG und auch nach anderen Rechtsnormen, z.B. Untersuchungen nach

  • den Berufsgenossenschaftlichen Grundsätzen
  • dem Arbeitsschutzgesetz
  • der Fahrerlaubnisverordnung einschließlich psycho-funktionaler Leistungstests
  • dem Jugendarbeitsschutzgesetz
  • der Strahlenschutz- und Röntgenverordnung

Staplerschulung

Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen

Hinter dieser sperrigen Bezeichnung verbirgt sich der so genannte „Staplerschein“.

Er ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass Mitarbeiter im Unternehmen Flurförderzeuge (z.B. Gabelstapler) steuern dürfen.

Die Ausbildung erfolgt nach den berufsgenossenschaftlichen Vorgaben DGUV Vorschrift 68 sowie DGUV Grundsatz 308-001. Unsere Ausbilder sind von der Berufsgenossenschaft anerkannt und berechtigt die entsprechenden Dokumente auszustellen.

Um den Aufwand für Ihr Unternehmen so gering wie möglich zu halten, führen wir die Schulungen direkt vor Ort durch. Dadurch werden der Praxisbezug und die Berücksichtigung unternehmens-spezifischer Gegebenheiten optimal gewährleistet.

Kunden die uns mit dem Bereich Arbeitssicherheit beauftragt haben erhalten die Ausbildung kostenfrei. Auch die, von der Berufsgenossenschaft empfohlene Vorsorgeuntersuchung G25 („Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“) kann durch uns vor Ort durchgeführt werden.

Ihre Vorteile im Überblick:

  • Ausbildung vor Ort
  • flexible Termine (auch Abends und am Wochenende)
  • hoher Praxisbezug
  • langjährige Erfahrung unserer Ausbilder
  • Vorsorgeuntersuchung G25 möglich
  • für unsere Kunden kostenfrei

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